Samstag, 11. Februar 2012

Startkapital Begeisterung: Diese Geschäftsideen leben von Luft und Liebe!

Görlitz, 03. Februar 2012 (jk) – Nicht erst seit der Finanzkrise oder den Kürzungen am Gründungszuschuss-Budget haben es (Klein-)Gründer in Deutschland schwer, an Startkapital für ihre Geschäftsideen zu kommen. Banken haben nur selten Interesse daran, kleine Kreditsummen zu vergeben, und an alternativen Finanzierungsmethoden mangelt es nach wie vor. Das zwingt viele entschlossene Gründer, kreativ zu werden und das Kapital für ihre Geschäftsidee mit sympathischen oder auch ausreichend verrückten Marketingaktionen selbst zu erwirtschaften. So zum Beispiel versucht es derzeit Daniel Meier. Mit einem so einfachen wie beeindruckenden Intro auf seiner Webseite http://5050box.com/ erklärt der 30jährige in aller Kürze seine Geschäftsidee: Er möchte ein Unternehmen gründen, dessen Erlös zu 50 Prozent wohltätigen Zwecken zugutekommt. Das Startkapital hierfür sollen ihm die Besucher seiner Seite verschaffen: Indem sie direkt online per Webcam ihre Hände fotografieren und absenden. Daraus bastelt Herr Meier ein Riesenmosaik und vermarktet dies möglichst gewinnbringend. Zugegeben, der Ansatz, mit fotografierten Händen Geld zu verdienen, mutet recht optimistisch an. Allein die Aufmachung des Projekts ist aber so gelungen und sympathisch, dass in kurzer Zweit bereits mehrere hundert Menschen zu dem Mosaik beigetragen haben – und das ohne dass der Gründer wirklich verrät, was die Geschäftsidee des späteren Start-ups eigentlich sein soll!

Nicht ausschließlich von Luft und Liebe, aber ebenfalls von einem gehörigen Maß an Begeisterung leben Start-ups wie Smarchive oder BluePatient. Die Geschäftsideen dieser Konzepte sind innovativ – für Banken bedeutet das ein hohes Investmentrisiko. So bietet Smarchive eine „intelligente“ Software zur Archivierung aller möglichen (und unmöglichen) Dokumente, BluePatient ist ein Community-basiertes System, das Unternehmen in Patent- und Plagiatfragen weiterhilft. Was allerdings die Banken abschreckte, fand bei privaten Kleininvestoren erstaunlichen Anklang: Über die Crowdfunding-Plattform „Seedmatch“ kamen innerhalb weniger Tage fünfstellige Beträge an Startkapital zusammen – knapp zweihundert Kleininvestoren hatten zwischen 250 und 2500 Euro beigetragen, weil Geschäftsidee und Team der Start-ups, die sich auf der Seedmatch-Plattform profilieren durften, sie einfach überzeugt hatte. Natürlich spielte auch die Aussicht auf Rendite eine Rolle – je 250 Euro erhielt ein Investor eine stille Beteiligung von rund 0,0334 Prozent. Den letztendlichen Ausschlag für die Investition aber gibt nicht die Aussicht auf den höchsten Gewinn –denn bei anderen Investitionen wäre der höher- sondern das Gefühl, Teil eines sinnvollen Projektes zu sein.

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Abgezockt vom Franchisegeber – So wehren Sie sich!

Görlitz, 03. Februar 2012 (jk) – Wer als Partner eines Franchisegebers gründet, ist auf der sicheren Seite - mit diesem Argument werben viele Franchise-Systeme ihre Filialisten. Zumindest ist es wahr, dass die Übernahme eines bewährten Geschäftskonzeptes und eines bestenfalls bekannten Markennamens Vorteile beim Start in die Selbständigkeit sind. Andererseits ist der Franchisenehmer aber auch zusätzlichen Risiken ausgesetzt.

Entgegen der Meinung vieler Franchise-Interessenten ist ein Franchise-Vertrag keineswegs gleichbedeutend mit einer Abgabe von Verantwortung: Das unternehmerische Risiko trägt der Franchisegeber selbst, er bleibt ein eigenständiger Unternehmer. Manche Franchise Zentralen bieten zwar Hilfe im Ernstfall in Form von günstigen Konditionen mit Banken oder einer Beratung an, bei einer Insolvenz oder Schließung steht allerdings der Unternehmer selbst gerade. Selbst im Falle eines Vertragsbruchs durch den Franchisegeber muss dieser zunächst bewiesen und gerichtlich verhandelt werden – selbst wenn der Franchisenehmer also nachträglich zu seinem Recht kommt, ändert das an der Pleite seines Unternehmens nichts. Außerdem sitzen Franchise Systeme bei rechtlichen Auseinandersetzungen meist am längeren Hebel, da sie juristisch und betriebswirtschaftlich besser aufgestellt sind als ein frisch gebackener Franchise-Unternehmer. Den Bruch eines Franchise-Vertrages nachzuweisen, kann sich deshalb langwierig und schwierig gestalten, sollte allerdings im Ernstfall nicht unversucht gelassen werden.

Besonders gute Chancen hat ein Franchisenehmer, wenn auch andere Partner des Franchisesystems Erfahrungen mit Mängeln der Franchisezentrale gemacht haben. Hier lohnt es sich, das Gespräch mit den „Kollegen“ zu suchen und eventuell sogar gesammelt zu klagen. Präzedenzfällen zufolge belegt nämlich das wirtschaftliche Scheitern mehrerer Franchisenehmer eines Franchisesystems, dass die mangelnde Realisierbarkeit von Vorgaben durch die Zentrale nicht in der Sphäre des Franchisenehmers anzusiedeln ist.

Viele Franchisegeber, denen eine mangelnde Vorvertragliche Aufklärung vorgeworfen wird, beziehen sich bei Schadensersatzklagen auf eine für Franchise-Verträge übliche Klausel, derer zufolge der Franchisenehmer vor Vertragsabschluss Gelegenheit hatte, sich mit dem System zu befassen und insbesondere die Angaben des Franchisegebers zum System und den wirtschaftlichen Grundlagen zu prüfen. Gerichtsentscheidungen zufolge führt diese allerdings nicht generell zum Ausschluss von Ansprüchen – schließlich befinde sich der Franchisegeber grundsätzlich in einer besseren Informationslage und sei verpflichtet, die für den Franchisenehmer erheblichen Informationen ausreichend zu bemessen.

Hilfe- und Anlaufstellen sind in erster Linie der Deutsche Franchiseverband (DFV) sowie der Deutsche Franchisenehmer Verbund (DFNV). Wer allerdings sicher gehen will, von Anfang an alles richtig zu machen, sollte sich fachliche Hilfe sowie Insider-Wissen vom Franchise-Profi verschaffen. Gebündeltes Franchisewissen gibt beispielsweise der kostenlose Gratis-Report mit allen Fördermitteln, Checklisten, Franchise-Adressen und allen TOP-Franchisesystemen. Kostenloser Download unter www.franchisetip.de.

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KfW auf Sparkurs! So bekommen Sie trotzdem Ihren Kredit

Görlitz, 03. Februar 2012 (jk) – Die zinsgünstigen Darlehen der KfW sind bei Gründern eine beliebte Alternative zum klassischen Kredit. Allerdings vergibt auch die Kreditanstalt ihre Mittel nicht blind, und so führt der Weg zum KfW-Darlehen doch wieder über die Hausbank. Und hier ist ein guter Eindruck beim Antragsgespräch genauso maßgeblich wie korrekte Unterlagen und ein tragfähiges Geschäftskonzept. Um die Sitzung mit Ihrem KfW-Zuständigen zu Ihren Gunsten zu entscheiden, sollten Sie folgende Tipps beherzigen:

Vorbereitungszeit einplanen
Zwischen der Terminvereinbarung und dem Gespräch sollten mindestens zwei, idealerweise aber vier Wochen liegen. Diese Zeit benötigen Sie, um sich fachmännischen Rat zum idealen KfW-Programm zu holen, alle Unterlagen zu sammeln und offene Fragen bezüglich Ihres Finanzierungskonzeptes zu beantworten.

Die Bank ernst nehmen
Selbst wenn im Endeffekt die KfW das Darlehen gibt: Nur wenn Ihre Bank von dem Projekt überzeugt ist, wird sie Ihren Antrag dorthin weiterleiten. Letztendlich ist es zunächst entscheidend, die Bank zu einer Finanzierung im Allgemeinen zu bewegen – erst im Anschluss wird über konkrete Programme gesprochen. Und erst dann kommt Ihr konkreter Darlehens-Wunsch ins Spiel.

Das Gespräch mitgestalten
Banken sind an eigenen Gewinnen interessiert und werden versuchen, Sie von den Vorzügen Ihrer eigenen Produkte zu überzeugen. Machen Sie deshalb vorher Ihre Hausaufgaben, studieren deren Produkte und legen sich eine Argumentationsstrategie zurecht, warum eine Finanzierung durch öffentliche Fördermittel für Sie die bessere Lösung ist.

Plan B vorbereiten
Selbst wenn Sie von Ihrem Projekt überzeugt sind – schließen Sie eine Ablehnung nicht aus. Machen Sie deshalb bei mehreren Kreditinstituten Termine aus. Vielleicht sind Sie beim vierten Mal nicht mehr so nervös und Ihre tolle Geschäftsidee stößt endlich auf offene Ohren.

Fristgerecht beantragen
Der Antrag bei der KfW muss vor dem Beginn des Gründungsvorhabens dort eingehen. Erkundigen Sie sich über die genauen Fristen und rechnen dabei mit zusätzlich bis zu zwei Monaten Bearbeitungszeit durch Bank und KfW.

Bedenkzeit nutzen
Was für einen klassischen Bankkredit gilt, ist auch beim KFW-Kredit nicht anders: Kein seriöser Bankberater besteht auf einem sofortigen Abschluss. Selbst wenn alle Zweifel Ihrerseits beseitigt sind und Sie am liebsten sofort unterschreiben möchten – lassen Sie sich die Kreditunterlagen aushändigen und vereinbaren Sie für den Vertragsschluss einen weiteren Termin! Andernfalls entlarven Sie sich nicht nur als Anfänger, sondern nehmen sich auch die Chance, eine wirklich ausgereifte Entscheidung zu treffen.

Alternativen erwägen
Auch wenn ihnen der KfW-Kredit anfangs als ideale Lösung erschien: Falls im Kreditgespräch Zweifel aufkommen, sehen Sie sich nach Alternativen um. Die beste Zusammenstellung aller Fördermittel für Gründer und Kleinunternehmen finden Sie in einem kostenlosen Gratisreport unter www.foerder-abc.de.

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Budgetkürzungen beim Gründungszuschuss: BA’s setzen auf Abschreckungs-Taktik

Görlitz, 06. Februar 2012 (jk) – Letzte Woche bei der Agentur für Arbeit Rheine im Landkreis Steinfurt: Herr G. hat die ersten Gespräche mit seinem Gründungsberater hinter sich und ist gekommen, um sich die Antragsunterlagen für den Gründungszuschuss abzuholen. Er weiß, dass die Vergabekriterien für die Gründungsförderung für Arbeitslose wie ihn erheblich verschärft wurden, aber er ist guten Mutes: Schließlich möchte er sich nicht nur selbständig machen, um der Arbeitslosigkeit zu entkommen, sondern einfach weil es für ihn die ideale Lösung ist. Als gelernter Gas- und Wasserinstallateur mit zusätzlicher Berufserfahrung unter anderem in den Bereichen Verkauf und Gebäudeverwaltung hatte sich der 30-Jährige Mitte Januar plötzlich gezwungen gesehen, sich arbeitslos zu melden – ein Zustand, der ihm ganz und gar nicht behagte. Mit der Selbständigkeit hatte er schon länger geliebäugelt, und auch bei einem Finanzdienstleister erste Erfahrungen fürs unternehmerische Leben gesammelt. Erst als sein Entschluss nach reichlicher Überlegung feststand, hatte sich Herr G. an einen Fachmann gewandt, und auch Unternehmens- und Gründungsberater Michael Penn bestätigte ihm seine Eignung für eine Existenzgründung.

Doch bei der BA Rheine trifft Herr G. erst einmal auf wenig Entgegenkommen: Den Antrag auf den Gründungszuschuss wolle er haben? Der werde hier nicht einfach so an jeden vergeben, erfährt er. Stattdessen wird ihm ein dreiseitiger Fragebogen ausgehändigt, auf dem in zahlreichen Einzelfragen seine Eignung und bisher erworbene Kompetenzen für eine Selbständigkeit abgefragt werden. Damit aber nicht genug: Mit dem ausgefüllten Dokument muss er bei der GEBA Münster, einem externen Dienstleister der BA, vorsprechen. Dort erwartet ihn ein einstündiger Computer-Test und im Anschluss ein einstündiges Interview mit einem Vermittler, den er von seiner grundsätzlichen Eignung als Geschäftsführer überzeugen muss. Sollte er als geeignet befunden werden, erhalte er im Anschluss die Antragsunterlagen.

Herr G. lässt sich nicht abwimmeln und vereinbart die notwendigen Termine. Daraufhin wird er darauf aufmerksam gemacht, dass in seinem Fall die Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar unbedingt Voraussetzung sei, um überhaupt Chancen auf den Zuschuss zu haben – auch das schreckt Hernn G. nicht ab. Zum Abschluss erklärt ihm der BA-Mitarbeiter dann noch, dass seine Antragstellung aber trotzdem schlechte Erfolgsaussichten habe, da ohnehin 90 Prozent der Anträge abgelehnt werden.

„Was Herr G. erlebt hat, dürfte derzeit kein Einzelfall sein“, erklärt Gründungsberater Michael Penn. „Die Agenturen für Arbeit versuchen, mit ihrem strikt gekürzten Budget zu wirtschaften, indem sie von vorneherein so wenige Anträge auf den Gründungzuschuss zustande kommen lassen wie möglich. Denn nicht zuletzt bedeutet das auch eine Arbeitsersparnis – wenn viele Anträge bearbeitet werden müssten, wäre das weitaus zeitaufwendiger.“

Aber was können Gründer tun, denen Antragsunterlagen verweigert oder deren Ausgabe an umständliche Bedingungen geknüpft wird? „Gründer sollten die Vorgaben ihrer BA’s grundsätzlich erfüllen“, rät Penn. „Dabei sollten sie aber selbstbewusst auftreten und ihr Recht auf eine Antragstellung gezielt einfordern.“ In besonders schweren Fällen könne es sogar sinnvoll sein, sich zum BA-Gespräch begleiten zu lassen, so Penn. „Wer heutzutage eine ernsthafte Gründung aus der Arbeitslosigkeit plant, hat ohne eine kompetente Unternehmensberatung ohnehin schlechte Karten. Wenn man diese Hilfe also schon in Anspruch nimmt, kann man das durchaus auch gegenüber der Arbeitsagentur nutzen.“

Weitere Informationen, Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gründung sowie den kostenlosen Gratisreport finden Sie unter www.alg-zuschuss.de.

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